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Studienplatzklage auch bei Uni-internem NC Früher hieß es im Beamtendeutsch ZVS, heute etwas irreführend
von admin | 27. Dezember 2011
Früher hieß es im Beamtendeutsch ZVS, heute etwas irreführend studienstart, in der Sache hat sich leider nicht viel geändert. Die zentral vergebenen Studienplätze in Fächern wie Medizin und Zahnmedizin werden erst einmal nur an Studienplatzbewerber mit sehr gutem Notendurchschnitt verteilt. Auf meinen Abi-Notenschnitt von 1,6 bin ich zwar richtig stolz, mein Traumfach Zahnmedizin kann ich damit vorläufig leider nicht studieren. Da ich nicht ewig warten will, stellt sich mir die Frage Studienplatzklage.
Fachanwälte beraten ausführlich und kompetent
Wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind wie ich, empfehle ich einmal einen Blick auf die Seite http://studienplatzklage.de/-faq/ zu werfen. Hier werden alle FAQ Studienplatzklage Punkt für Punkt und umfassend beantwortet. Wer die Frage Studienplatzklage oder nicht einmal für sich umfassend klären will, kann sich von Experten ausführlich beraten lassen. Die Erstberatung ist kostenlos. Ob Sie tatsächlich einen Rechtsanwalt für Bildungsrecht mit einer Studienplatzklage beauftragen, können Sie immer noch entscheiden.
Studienplatzklage auch bei Uni-internem NC
Auch wenn Sie nicht auf einen Studienplatz durch die zentrale Verteilung über studienstart warten, kann die Frage Studienplatzklage für Sie wichtig sein. So ist es zum Beispiel bei meiner Freundin der Fall. Sie möchte Psychologie studieren und in diesem Fach werden die Studienplätze intern über einen sehr hohen Uni-NC vergeben. Viele Unis, das steht auch in den FAQ Studienplatzklage, haben aber noch genügend Studienplätze in Vorrat, sie haben nur die Zahlen falsch berechnet. Und auf einen solchen Platz will meine Freundin nun klagen. Die Frage Studienplatzklage wird sie dann erst einmal mit einem Fachanwalt durchsprechen. Jedenfalls sollten auch Sie sich rechtzeitig alle FAQ Studienplatzklage auf der Seite durchlesen.
Topics: Computer & Netzwerktechnik | Keine Kommentare »
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